Die Kulturakademie Tarabya vergibt jährlich Stipendien an Künstlerinnen und Künstler unterschiedlicher Disziplinen für vier- bis achtmonatige Aufenthalte in Istanbul im Rahmen eines Open Call-Verfahrens.
Zielgruppe
Außergewöhnlich qualifizierte Künstler*innen und Kulturschaffende, die mit ihren Werken oder Publikationen bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben und ihren Schaffensmittelpunkt und Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie Tandems von Kulturschaffenden mit Wohnsitz in Deutschland und der Türkei im Rahmen von türkisch-deutschen Koproduktionsstipendien. Bewerbungen von Studierenden sind ausgeschlossen.
Beispiele für Tandems im Rahmen der türkisch-deutschen Koproduktionsstipendien:
- Ein Regisseur mit Wohnsitz in der Türkei möchte mit einer Drehbuchautorin aus Deutschland ein neues Projekt erarbeiten
- Eine Musikerin mit Wohnsitz in der Türkei möchte mit einem Komponisten aus Deutschland über mehrere Monate zusammenarbeiten.
- Eine Bildende Künstlerin mit Wohnsitz in Deutschland möchte mit einer Bildenden Künstlerin mit Wohnsitz in der Türkei ein gemeinsames Projekt verwirklichen
Sparten
Architektur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Literatur, Musik, Film, Publizistik und Kulturtheorie
Zeitraum
Dauer: Vier Monate oder acht Monate, Option auf Verlängerung per Antrag um weitere zwei Monate zu späterem Zeitpunkt.
Leistungen
Arbeit in einem Umfeld exzellenter Mitstipendiat*innen. Die gemeinschaftliche Nutzungsmöglichkeit eines als Atelier verwendbaren Mehrzweckraums, eines Probenraums (mit Steinway-Flügel und Schlagzeug) sowie eines Veranstaltungsraums, der von mehreren Organisationen genutzt wird. Zudem können projektbezogen Materialkosten für die Umsetzung und Präsentation des künstlerischen Schaffens beantragt werden. Betreuung durch die Deutsche Botschaft Ankara. Das Goethe-Institut trägt die kuratorische Verantwortung und ist für die Vernetzung mit türkischen Kulturschaffenden und die Unterstützung bei der Umsetzung von Projekten vor Ort verantwortlich.
Stipendiat*innen mit Wohnsitz in Deutschland
Das Barstipendium besteht aus einem pauschalen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten von 2.500 € pro Monat. Die Sachleistungen umfassen darüber hinaus: Die Bereitstellung einer möblierten Unterkunft (Wohnung mit Kochgelegenheit und Bad), die Kostenübernahme für Wasser, Strom, Heizung und Grundreinigung gegen monatlich durch Stipendiat*innen zu entrichtende Pauschale von 20€. Aus diesem pauschalen Zuschuss sind auch Reise- und Transport- sowie solche Kosten zu bestreiten, die den Stipendiat*innen durch die Wahrnehmung des Stipendiums entstehen.
Allgemeine Bedingungen für Stipendiat*innen aus Deutschland
Eine Anreise mit Familie ist möglich. Die Betreuung der Kinder muss durch die Erziehungsberechtigten selbst gewährleistet sein. Informationen zu den Gebühren der Deutschen Botschaftsgrundschule und dem Deutschen Botschaftskindergarten finden Sie hier. Informationen zur Sekundarstufe I und II der Deutschen Schule finden Sie hier.
Gute Deutschkenntnisse, gute Englischkenntnisse und Türkisch-Grundkenntnisse sind von Vorteil. Haustiere sind leider nicht zugelassen.
Türkisch-deutsche Koproduktionsstipendiat*innen
Die türkisch-deutschen Koproduktionsstipendien werden in Kooperation mit der Allianz Foundation vergeben. Die Stiftung hat den Auftrag, bessere Lebensbedingungen für die kommenden Generationen zu ermöglichen. Sie unterstützt Künstler:innen und Initiativen, die Ideen für gesellschaftliche Veränderungen entwickeln, neue Lösungsansätze für die drängende Herausforderungen unserer Zeit eröffnen und sich für soziale Gerechtigkeit, offene Gesellschaften und den Erhalt eines lebenswerten Planeten einsetzen. Bewerbungen, die die sich mit den oben genannten Ideen und Fragen befassen, sind ausdrücklich erwünscht. Weitere Informationen finden zur Allianz Foundation finden Sie hier.
Beide Tandempartner*innen erhalten je ein monatliches Barstipendium zur Umsetzung ihres gemeinsamen künstlerischen Vorhabens. Die Stipendien für die Stipendiat*innen aus Deutschland entsprechen den regulären Stipendien der Kulturakademie Tarabya. Für die Stipendiat*innen aus der Türkei beläuft sich der Monatssatz auf 2.000 EUR (in TL nach aktuellem Wechselkurs). Die Stipendien für die Partner*innen aus der Türkei werden durch eine Förderung der Allianz Foundation ermöglicht. Die Betreuung erfolgt analog zu den Stipendiat*innen aus Deutschland über die Kulturakademie Tarabya.
Türkische Tandempartner*innen, die keinen Wohnsitz in Istanbul haben, können bei der Kulturakademie Tarabya einen Antrag auf Unterstützung bei der Unterbringung in Istanbul stellen. Sie nehmen an allen Aktivitäten der Kulturakademie Tarabya inkl. den wöchentlichen „Tarabya Tuesdays“ etc. teil, können die Ateliers und sonstigen Gemeinschaftsräume nutzen und sind in alle Abläufe ebenbürtig eingebunden. Den Tandempartner*innen mit Wohnsitz in der Türkei kann an der Kulturakademie Tarabya keine Wohnung zur Verfügung gestellt werden.
Wenn Sie sich für die Koproduktionsstipendien bewerben möchten und noch auf der Suche nach eine:m Partner:in aus der Türkei sind, finden Sie hier weitere Informationen.
Die Tandem-Stipendien werden unter Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel für 2025/26 vergeben.
Bewerbungen von ehemaligen Stipendiat*innen der Kulturakademie Tarabya sind ausgeschlossen.
Erwartungen
Die Stipendiat*innen verpflichten sich, während der Laufzeit des Stipendiums in Istanbul anwesend zu sein. Bei nicht projektbedingten Abwesenheiten, die zusammengerechnet ein Zehntel der gesamten Stipendienlaufzeit übersteigen, kann das Barstipendium nachträglich gekürzt werden. Bei Vorliegen dringender persönlicher Gründe kann die Leitung der Kulturakademie über Ausnahmen entscheiden. Sobald die Abwesenheit insgesamt ein Viertel der gesamten Stipendienlaufzeit übersteigt gilt der Aufenthalt als abgebrochen. Die Annahme des Stipendiums begründet die Verpflichtung, die angebotenen Förderungsmöglichkeiten zu nutzen. Die Schaffung konkreter künstlerischer Ergebnisse durch die Stipendiat*innen während des Stipendiums ist erwünscht. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Entstehen während des Stipendiums Werke, verpflichten sich die Stipendiat*innen, bei der Veröffentlichung auf die Unterstützung durch die Kulturakademie Tarabya hinzuweisen. Die Aufgeschlossenheit der Stipendiat*innen aus Deutschland für das Gastland, die Bereitschaft zur Vernetzung mit der Kulturszene in der Türkei und zur Teilnahme an Veranstaltungen ist ausdrücklich erwünscht. Nach Beendigung des Stipendiums erstellen die Stipendiat*innen einen schriftlichen Bericht über ihren Aufenthalt.
Statut der Kulturakademie Tarabya
Hausordnung der Kulturakademie Tarabya
Auswahlverfahren
Eine unabhängige Jury benennt die Stipendiat*innen. Die unabhängige Jury besteht aus fünf fachkundigen Mitgliedern. Sie bewertet die künstlerische Qualität der Bewerbungen. Die Kulturakademie entscheidet auf Basis der Benennung der unabhängigen Jury über die Stipendienvergabe. Dazu bildet sie einen Stipendienausschuss, der sich zusammensetzt aus der Leitung der Kulturakademie, der Vorsitzenden des Akademiebeirats und der Vorsitzenden der unabhängigen Jury. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht.
Die türkisch-deutschen Koproduktionsstipendien werden in Kooperation mit der Allianz Foundation vergeben. Die Tandem-Stipendien werden unter Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel für 2025/26 ausgeschrieben.
Die Allianz Foundation ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Geschäftssitz in Berlin. Sie ist operativ und fördernd tätig und unterstützt in Europa und im Mittelmeerraum Projekte aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Umwelt, Kunst und Kultur.